Elternbeitrag
Gebührensatzung
Der Beitrag (Gebührensatzung) wird vom Träger festgelegt, der Elternbeirat dazu angehört. Er beträgt:
- Kindergartenkinder von 3 – 6 Jahren:
bis zu 4 Stunden | 124 Euro |
bis zu 5 Stunden | 137 Euro |
bis zu 6 Stunden | 150 Euro |
bis zu 7 Stunden | 163 Euro |
bis zu 8 Stunden | 176 Euro |
bis zu 9 Stunden | 189 Euro |
Ein Geschwisterkind muss nur die Hälfte des Monatsbeitrags bezahlen.
Der Monat August ist beitragsfrei.
Alle Familien werden vom Staat mit 109 Euro monatlich gefördert.
Verpflegungsgeld
Vollzeitvariante: Verpflegungsgeld für wöchentlich 3 bis zu 5 Verpflegungstage in 11 Monaten, | 62,50€ |
Teilzeitvariante: Verpflegungsgeld für wöchentlich bis zu 2 Verpflegungstage in 11 Monaten | 41,00€ |