Elternbeitrag

Gebührensatzung

Der Beitrag (Gebührensatzung) wird vom Träger festgelegt, der Elternbeirat dazu angehört. Er beträgt:

  • Kindergartenkinder von 3 – 6 Jahren:
bis zu 4 Stunden 124  Euro
bis zu 5 Stunden 137  Euro
bis zu 6 Stunden 150  Euro
bis zu 7 Stunden 163  Euro
bis zu 8 Stunden 176  Euro
bis zu 9 Stunden 189  Euro

Ein Geschwisterkind muss nur die Hälfte des Monatsbeitrags bezahlen.

Der Monat August ist beitragsfrei.

Alle Familien werden vom Staat mit 109 Euro monatlich gefördert.

Verpflegungsgeld 

Vollzeitvariante: Verpflegungsgeld für wöchentlich 3 bis zu 5 Verpflegungstage in 11 Monaten,         62,50€
Teilzeitvariante: Verpflegungsgeld für wöchentlich bis zu 2 Verpflegungstage in 11 Monaten         41,00€